Verkehrsrecht.

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Zum Verkehrsrecht gehören zum Beispiel auch folgende rechtliche Teilbereiche, die wir gerne bearbeiten:

  • Verkehrszivilrecht (z.B. materieller und immaterieller Schadensersatz nach Verkehrsunfall, Beurteilung der Haftungsquote, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Heilbehandlungskosten, Nutzungsausfallentschädigung etc.)

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Bußgeldbescheid, Fahrverbot etc.)

  • Straftaten im Zusammenhang von Verkehrsunfällen / Eingriffe in den Verkehr (z.B. Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung, Eingriff in den Straßenverkehr etc.)